weitere Lockerung der Maskenpflicht

Sehr geehrte Eltern,

aufgrund weiterhin sinkender Infektionszahlen in Deutschland hat sich der Ministerrat in seiner gestrigen Sitzung erneut mit der Umsetzung der Maskenpflicht beschäftigt. Dabei wurde folgender Beschluss gefasst:

In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 50 nach § 1 Abs. 2 der 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (13. BayIfSMV) entfällt bereits ab heute, 23. Juni 2021, an den Grundschulen und der Grundschulstufe der Förderschulen (einschließlich der Schulvorbereitenden Einrichtungen) im Klassenzimmer bzw. bei schulischen Ganztagsangeboten und Mittagsbetreuungen im Betreuungsraum nach Einnahme ihres Sitz- oder Arbeitsplatzes für Schülerinnen und Schüler sowie für Lehrkräfte und die sonstigen an Schulen tätigen Personen die Maskenpflicht, auch wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Die vorhandenen räumlichen Möglichkeiten sollen dabei ausgeschöpft und Abstände, soweit es möglich ist, eingehalten werden. Selbstverständlich kann ein Mund-Nasen-Schutz bzw. eine Mund-Nasen-Bedeckung freiwillig weiterhin getragen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Birgit Molitor, Rin

Schulleiterin